lookups.info

Die Suchmaschine für gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen und Produkten

 



Steuerberater

HT Huber Treuhand GmbH
Bahnhofstr. 1/ Steiner Thor
D 94315 Straubing
Fax: 09421 / 841832
www.ht-huber.de

Geschäftsfelder



Suchbegriffe für Produkte/Services des Unternehmens

Steuerberatung · Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Patentanwalt · Rechtsanwalt · Rechtsanwälte · Patentanwälte · Patentrecht · Markenrecht · Mietrecht · Familienrecht · Erbrecht

Suchbegriffe

Steuerberatung · Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Patentanwalt · Rechtsanwalt · Rechtsanwälte · Patentanwälte · Patentrecht · Markenrecht · Mietrecht · Familienrecht · Erbrecht

Heimatort

Straubing ist eine kreisfreie Stadt mit 44.952 Einwohnern im Regierungsbezirk Niederbayern. Sie ist Sitz des Landratsamtes Straubing-Bogen. Jährlich im August wird in Straubing das Gäubodenvolksfest, das zweitgrößte Volksfest Bayerns, gefeiert.

Steuerberatung

Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. §1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Nach §3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerberatung auch die Lohnsteuerberatung, meist von Vereinen durchgeführt. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar(Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens. Dieser staatliche Eingriff ist in Europa nahezu einzigartig und bietet immer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.

Patentanwalt

Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Typografieschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst. In der Patentanwaltsordnung sind die Rechte und Pflichten des Patentanwalts und die Voraussetzungen zur Zulassung festgelegt. Patentanwälte tragen vor Gericht schwarze Robe mit blauem Besatz.

Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz. Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler, soll bedeuten auf weltweiter, Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern, ist es daher im ersten Schritt erforderlich, den lokalen Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festzustellen. Dabei kann es schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet sinnvoll sein, den Markenschutz über das eigene Land hinaus zu erstrecken. Im zweiten Schritt ist durch eine Markenrecherche in den einschlägigen Markenregistern der in Betracht kommenden Länder festzustellen, ob bereits ältere Rechte in dem betreffenden Land existieren, die einen neuen Markenschutz ausschließen. Falls dies nicht der Fall ist, muß im dritten Schritt die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren korrekte Klassifizierung, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist. Schließlich kann im letzten Schritt für die so ausgewählte Marke eine Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde. Nun muß noch die dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann.


Partnerlinks
[bense.com] GmbH
www.orte.de
Website Dossiers
Die letzten 10 Suchen
Beucha
Wenden Bank
Betzweiler-Wälde
bank waldenbuch
arbeitsrechthamm
Wallersdorf
Wendelstein Kommune
arbeitsrechtfreiburg
Betzenstein
Betzdorf Bank
Tipps
Berlin Geotechnik
Berlin Internet Provider
Berlin Internetdienstleistu
Berlin Brautmode
Berlin Bank
Berlin Immobilien
Berlin Bahn
Berlin Statistik
Berlin Personalentwicklung
Berlin Antiquitäten
:: Top Branchen
Versicherungen
Banken
Rechtsanwälte
Hotels
Steuerberater
Dachdecker
Notar
Kommune
Hersteller
Herstellung
Arzt
Medizin
Alle
Top Produkte & Services
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Ehevertrag
Altersvorsorge
Kredit
hohe Zinsen
Kreditkarte
Top Städte
München
Frankfurt
Dortmund
Berlin
Essen
Stuttgart
Hamburg
Bochum
Leipzig
Magdeburg

 

 

© 2009 [bense.com] GmbH · Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum   
Anfragezeit: 1.233 Sekunden · Suchzeit: 0.002 Sekunden